Rechtsanwältin Svenja Früchtling 
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 Anwältin für Zivilrecht


Ich biete Ihnen Unterstützung bei der Lösung rechtlicher Alltagsprobleme. Insbesondere bin ich auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts, des Mietrechts, des Arbeitsrechts, des Verkehrsrechts, des Versicherungsrechts und des Familien- und Erbrechts tätig.


Familien-und Erbrecht

Sie haben sich mit ihrem Ehepartner gestritten und wissen nicht mehr weiter. Welche Ansprüche hätten Sie eigentlich im Falle einer Trennung. Hier kann Ihnen eine anwaltliche Beratung die nötige Sicherheit vermitteln.Im Falle einer Scheidung berate ich Sie gerne hinsichtlich möglicher Unterhaltsansprüche, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, elterlicher Sorge und Umgangsrechten. In Erbschaftsangelegenheiten unterstütze ich Sie bei der Formulierung von Testamenten, Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen sowie allgemeinen Fragen bezüglich des Nachlasses.


Mietrecht

Ein alltäglicher Fall - der Vermieter will Ihnen kündigen, weil er den Wohnraum seinem Sohn versprochen hat oder Sie wollen ausziehen und wissen nicht, in welchem Zustand Sie die Wohnung zurückgeben müssen. Hier kann Ihnen ein guter Rat zur rechten Zeit eine Menge Ärger ersparen. 


Verkehrsrecht

Sie fahren von der Arbeit nach Hause. Plötzlich kracht es - was tun? Falsches Verhalten nach einem Unfall kann bares Geld kosten. Nehmen Sie deshalb unbedingt einen anwaltlichen Rat in Anspruch. Denn nur eine genaue Kenntnis der Ihnen zustehenden Ansprüche und ihre rechtliche Durchsetzung bieten Gewähr dafür, dass Sie zu ihrem Recht kommen. 


Arbeitsrecht

In der Arbeitswelt gibt es häufig Streitpunkte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, aber auch zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Dies kann eine fristlose Kündigung, eine fehlerhafte Gehaltsabrechnung oder auch eine Überprüfung des Arbeitsvertrages betreffen.


Versicherungsrecht

Bei Ihnen wurde eingebrochen, Sie melden den Schaden Ihrer Versicherung, doch diese weigert sich zu zahlen. Hier kann eine rechtliche Beratung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen.  Bei Streitigkeiten mit Ihrer Krankenversicherung, Rechtsschutzversicherung, Haftpflichtversicherung sowie Hausratsversicherung unterstütze ich Sie gerne.


Kosten

Die Höhe der Anwaltsgebühren ist gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Diese richtet sich regelmäßig nach dem Streitwert und der auftragsgemäß entfalteten Tätigkeit. Insbesondere in Beratungsangelegenheiten besteht allerdings auch die Möglichkeit einer Gebührenvereinbarung. Dabei dürfen bestimmte Mindestgebühren aber nicht unterschritten werden. 

 


Sollten Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein, die Kosten eines Prozesses zu tragen und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichend Aussicht auf Erfolg bieten, kann Ihnen das Gericht auf Antrag Prozesskostenhilfe gewähren. Die Kosten des eigenen Anwalts, die Gerichtskosten und mögliche Auslagen für Zeugen und Sachverständige übernimmt dann die Landeskasse für Sie. Gegebenenfalls müssen Sie sich allerdings mit Raten an den Kosten beteiligen. 

Sollten Sie uns aus dem Hamburger Umland aufsuchen wollen, so besteht bei geringem Einkommen auch außergerichtlich bereits die Möglichkeit, sich auf Kosten der Landeskasse im Wege der Beratungshilfe durch uns beraten zu lassen. In Hamburg ist dies nicht möglich, dort können Sie stattdessen die Öffentliche Rechtsauskunft – ÖRA – aufsuchen.